Was Kauf vom Plan bedeutet
Beim Kauf vom Plan (sobre plano, wörtlich „auf Plan“) vereinbaren Sie mit einem Promotor (Bauträger) den Kauf einer Immobilie, bevor sie gebaut ist oder während sie entsteht, und zahlen einen Teil des Preises vor der Übergabe. Der Bauträger ist die Person oder Firma, die das Bauvorhaben beschließt, plant und finanziert. Er muss das Recht haben, auf dem Grundstück zu bauen, und die Genehmigungen einholen (LOE, Artikel 9). Abgeschlossen wird der Kauf, wenn nach Fertigstellung die Escritura (die öffentliche Kaufurkunde) unterschrieben wird und Sie die Schlüssel erhalten. Auf den Balearen muss dem Verkauf eine Kopie der Cédula de habitabilidad oder der Bezugsgenehmigung beiliegen. Ein Verkauf ohne sie ist nur möglich, wenn der Vertrag oder die Urkunde das ausdrücklich festhält (Gesetz 5/2018, Artikel 16).
Die Risiken unterscheiden sich vom Kauf einer Bestandsimmobilie, weil das Objekt noch nicht existiert. Der Bauträger könnte scheitern oder das Geld könnte ausgehen, die Arbeiten könnten sich verzögern oder nie fertig werden, das Ergebnis könnte vom Versprochenen abweichen, oder es könnten die Unterlagen für den Bezug fehlen. Für jeden dieser Fälle hat das spanische Recht eigene Regeln, die unten in der Reihenfolge erscheinen, in der Käufer ihnen begegnen.
- Promotor
- Der Bauträger: wer das Bauvorhaben beschließt, plant und finanziert, ob er das Gebaute behalten oder verkaufen will.
- Licencia de obras
- Die von der Gemeinde (Ajuntament) für das Projekt erteilte Baugenehmigung.
- Memoria de calidades
- Die schriftliche Baubeschreibung der zugesagten Materialien, Ausstattung und Oberflächen.
- Cuenta especial
- Das Sonderkonto, getrennt vom übrigen Geld des Bauträgers, auf das die Anzahlungen der Käufer fließen müssen.
- Aval bancario / seguro de caución
- Bankbürgschaft oder Kautionsversicherung, die Ihre Anzahlungen zurückzahlt, wenn die Immobilie nicht gebaut oder nicht rechtzeitig übergeben wird.
- Licencia de primera ocupación
- Die Erstbezugsgenehmigung der Gemeinde, die bestätigt, dass das fertige Gebäude seiner Baugenehmigung entspricht.
- Cédula de habitabilidad
- Die Bewohnbarkeitsbescheinigung. Auf Mallorca stellt sie der Consell de Mallorca (Inselrat) aus. Bei einem Neubau tritt seit dem 29. Mai 2024 die Bezugsgenehmigung der Gemeinde an ihre Stelle, bis zehn Jahre später eine Verlängerungs-Cédula fällig wird.
Wie das Gesetz Ihre Abschlagszahlungen schützt
Der Schutz steht in der ersten Zusatzbestimmung (disposición adicional primera) der Ley de Ordenación de la Edificación (LOE, Gesetz 38/1999 über das Bauwesen). Das Gesetz 20/2015 hat sie mit Wirkung zum 1. Januar 2016 neu gefasst und das alte Gesetz 57/1968 über Anzahlungen für Wohnungen aufgehoben. Sie gilt für jeden, der Wohnungen gleich welcher Art entwickelt, auch über eine Eigentümergemeinschaft oder Genossenschaft, und von Käufern Geld für den Bau möchte.
- Ab Erteilung der Baugenehmigung muss der Bauträger die Rückzahlung Ihres Geldes absichern, durch eine Kautionsversicherung (seguro de caución) eines in Spanien zugelassenen Versicherers oder eine selbstschuldnerische Bürgschaft (aval solidario) einer zugelassenen Bank.
- Die Absicherung umfasst Ihre Zahlungen einschließlich der darauf entfallenden Steuern wie der Mehrwertsteuer (IVA) sowie den interés legal del dinero (Spaniens amtlichen gesetzlichen Zinssatz).
- Sie greift, wenn der Bau innerhalb der für die Übergabe vereinbarten Frist nicht beginnt oder nicht erfolgreich abgeschlossen wird.
- Ihre Zahlungen müssen über ein Sonderkonto (cuenta especial) bei einer Bank laufen, getrennt vom übrigen Geld des Bauträgers und nur für den Bau der Wohnungen nutzbar. Die Bank muss unter eigener Verantwortung die Absicherung verlangen, bevor sie dieses Konto eröffnet.
- Bei Unterzeichnung des Kaufvertrags muss der Bauträger Ihnen eine Urkunde über die Absicherung aushändigen, individuell ausgestellt für die Beträge, die Sie im Voraus zahlen.
| Punkt | Kautionsversicherung (seguro de caución) | Bankbürgschaft (aval) |
|---|---|---|
| Form | Eine Einzelpolice je Käufer, die die Immobilie benennt. Der Bauträger ist Versicherungsnehmer, Sie sind der Versicherte. | Von einer Bank ausgestellt und aufrechterhalten, mit Ihnen als Begünstigtem. |
| Betrag | Alle Anzahlungen mit Steuern, plus gesetzliche Zinsen von jeder Zahlung bis zum geplanten Übergabetermin. | Ebenso. |
| Kosten | Der Bauträger zahlt die Prämie bis zur Unterzeichnung der Escritura. Der Versicherer darf Ihnen nicht entgegenhalten, dass der Bauträger nicht gezahlt hat. | Das Gesetz verpflichtet den Bauträger, sie zu stellen. |
| Geltendmachung | Fordern Sie die Rückzahlung beweisbar vom Bauträger. Zahlt er nicht binnen 30 Tagen, wenden Sie sich an den Versicherer, der binnen 30 Tagen nach Ihrer Forderung zahlen muss. | Fordern Sie die Rückzahlung beweisbar vom Bauträger. Zahlt er nicht binnen 30 Tagen, wenden Sie sich an die Bank. |
| Frist | Die LOE wendet auf diese Policen das Versicherungsvertragsgesetz an, nach dem Ansprüche in zwei Jahren verjähren (Gesetz 50/1980, Artikel 23). | Die Bürgschaft erlischt (caducidad, eine feste Ausschlussfrist), wenn Sie den Bauträger nicht binnen zwei Jahren nach seiner Pflichtverletzung zur Auflösung und Rückzahlung aufgefordert haben. |
Werbung für Immobilien, bei denen vor oder während des Baus gezahlt wird, muss angeben, dass der Bauträger diese Regeln einhält, und sowohl den Sicherungsgeber als auch die Bank mit dem Sonderkonto nennen. Wer die Absicherung nicht stellt, begeht einen Verstoß gegen das Verbraucherrecht, mit Bußgeldern bis zu 25 % der abzusichernden Beträge oder nach regionalem Recht.
Bauträger und Baugenehmigung prüfen
Die folgenden Prüfungen betreffen, wer der Bauträger ist, ob er auf dem Grundstück bauen darf und ob das Gebäude eine gültige Genehmigung hat. Auf den Balearen regelt vor allem das balearische Verbraucherrecht (Gesetz 7/2014, Artikel 28), welche Angaben Bauträger Käufern neuer Wohnungen machen müssen, weil Verbraucherschutz Sache der Region ist. Die nationalen Regeln (Real Decreto, also Königliches Dekret, 515/1989) gelten hier nur, wo das Regionalrecht schweigt, mit Ausnahme der Artikel 3.2 und 10, die in ganz Spanien gelten. Wer diese Prüfungen übernimmt, erklärt Den richtigen Anwalt wählen.
Bauträger identifizieren
Das balearische Recht verlangt vom Verkäufer Namen oder Firma und Sitz sowie Angaben, die einen direkten Kontakt zu Bauträger, Bauunternehmer und Projektarchitekt ermöglichen. Ein Auszug aus dem Registro Mercantil (Handelsregister) zeigt das Kapital der Firma, ihre Geschäftsführer und Bevollmächtigten sowie die eingereichten Jahresabschlüsse.
Grundstück im Grundbuch prüfen
Eine Nota simple (Grundbuchauszug) zeigt den eingetragenen Eigentümer und Belastungen, etwa eine Baufinanzierungshypothek des Bauträgers. Der Online-Dienst der Grundbuchämter kostet 9,02 € je Immobilie plus Steuern, eine englische Übersetzung lässt sich für 30 € plus Steuern bestellen (Oktober 2026). Der Bauträger muss auch angeben, ob die Urkunden über den Neubau und die Teilung in einzelne Einheiten schon unterzeichnet sind (Gesetz 7/2014, Artikel 28).
Baugenehmigung prüfen
Der Bauträger muss eine Kopie der Licencia de obras und der übrigen für den Bezug nötigen Genehmigungen vorlegen und ausdrücklich sagen, wenn eine davon fehlt (Gesetz 7/2014, Artikel 28). Ihr Anwalt kann beim Bauamt der Gemeinde bestätigen lassen, dass die Genehmigung gültig ist und das gekaufte Projekt abdeckt.
Fristen der Genehmigung beachten
Nach dem balearischen Planungsgesetz (Gesetz 12/2017, Artikel 154) legt jede Baugenehmigung eine Frist für Beginn und Abschluss der Arbeiten fest. Schweigt der Gemeindeplan, gelten sechs Monate bis zum Beginn und drei Jahre bis zum Abschluss. Ein begründeter, rechtzeitiger Antrag verlängert jede Frist um die Hälfte, und bei weit fortgeschrittenen Arbeiten ist eine zweite, letzte Verlängerung der Abschlussfrist möglich. Werden die Arbeiten nicht fristgerecht begonnen oder beendet, erlischt die Genehmigung: Die Gemeinde stellt das nach Anhörung des Inhabers fest, und ohne neue Genehmigung darf nicht weitergebaut werden.
Baustelle ansehen
An der Baustelle muss während der gesamten Bauzeit ein Schild mit den Angaben zur Genehmigung und zum Bauträger stehen (Gesetz 12/2017, Artikel 157).
Sicherungsgeber prüfen
Der Bauträger muss den Versicherer oder die Bank nennen, die die Absicherung stellt, und die Bank mit dem Sonderkonto (Gesetz 7/2014, Artikel 28, und LOE). Lassen Sie sich bestätigen, dass die Absicherung individuell für Ihre Immobilie gilt und jede Zahlung abdeckt.
Hat der Bauträger bereits eine declaración de obra nueva en construcción (Erklärung eines im Bau befindlichen Gebäudes) im Grundbuch eintragen lassen, hat der Notar die Genehmigung und die Bescheinigung eines qualifizierten Technikers (técnico competente) verlangt, dass die Beschreibung dem genehmigten Projekt entspricht (nationales Bodengesetz, Real Decreto Legislativo 7/2015, Artikel 28). Die Prüfungen in Grundbuch und Kataster behandelt Gutachten und Prüfungen genauer.
Der Kaufvertrag
Beim Kauf vom Plan unterschreiben Sie lange vor der Escritura einen privaten Kaufvertrag, mitunter nach einem Reservierungsdokument. Reservierungen und Arras (Anzahlungsverträge) erklärt Der Immobilienkauf Schritt für Schritt. Werden Anzahlungen vereinbart, muss der Vertrag nach der LOE drei Dinge ausdrücklich nennen:
- Dass der Bauträger Ihre Zahlungen mit Steuern und gesetzlichen Zinsen zurückzahlt, wenn der Bau nicht in den vereinbarten Fristen beginnt oder endet oder wenn die Cédula de habitabilidad, die Erstbezugsgenehmigung oder ein gleichwertiges Dokument nicht erteilt wird.
- Die Versicherungspolice oder Bankbürgschaft, mit Nennung des Versicherers oder der Bank.
- Die Bank und das Konto, auf das Sie die Anzahlungen leisten müssen.
Das balearische Verbraucherrecht ergänzt, dass der Bauträger Ihnen bei der Unterzeichnung sein Vertragsangebot mit allen in Artikel 28 des Gesetzes 7/2014 genannten Angaben aushändigen muss und dass dieses Angebot Vertragsbestandteil wird (Artikel 21.3). Neben den Angaben zu Bauträger, Genehmigung und Absicherung gehören dazu:
- Der Übergabetermin für die Immobilie und die Gemeinschaftsflächen.
- Pläne von Gebäude und Immobilie, ihre Hauptausrichtung, die Nutzfläche (superficie útil), Materialien und Installationen, Wärme- und Schallschutz, Energiesparmaßnahmen und mitverkaufte Möbel.
- Der Gesamtpreis einschließlich IVA und etwaiger Maklergebühren, abzüglich bereits geleisteter Beträge, sowie die Zahlungsweise.
- Etwaige Vertragsstrafen für verspätete Übergabe durch den Bauträger oder verspätete Zahlung durch den Käufer.
- Eine Erklärung, dass Sie keine Kosten der Titelbeschaffung tragen, die gesetzlich den Verkäufer treffen, dass Sie Notar und Gestor (Verwaltungsagent) wählen dürfen, wenn Sie diese Kosten tragen, und dass Sie frei entscheiden, ob Sie ein nicht von Ihnen aufgenommenes Darlehen übernehmen.
- Die Regeln der Eigentümergemeinschaft, falls schon verfasst, und etwaige Nutzungsbeschränkungen.
Nach Artikel 89 des nationalen Verbrauchergesetzes (Real Decreto Legislativo 1/2007) gelten diese Klauseln beim Verkauf einer Wohnung durch ein Unternehmen an einen Verbraucher immer als missbräuchlich und sind damit nichtig:
- Sie sollen die Kosten des Bauträgers für die Titelbeschaffung tragen: die Neubauerklärung (obra nueva), die Teilung in einzelne Einheiten (propiedad horizontal) und die Hypotheken für die Baufinanzierung oder deren Teilung und Löschung.
- Sie werden gezwungen, die Hypothek des Bauträgers zu übernehmen, oder bestraft, wenn Sie es nicht tun.
- Sie sollen Steuern zahlen, die gesetzlich der Bauträger schuldet.
- Sie sollen den Anschluss an die allgemeine Versorgung bezahlen, obwohl die Immobilie bezugsfertig zu übergeben ist.
- Sie sollen auf Ihr Recht zur Notarwahl verzichten (Artikel 89.8).
Auch Änderungen während des Baus sind geregelt. Will der Bauträger die Arbeiten aus Gründen ändern, die er vernünftigerweise nicht voraussehen konnte und die den vereinbarten Preis verändern würden, muss er die Käufer nach RD 515/1989 (Artikel 10) vorher informieren, und sie müssen der genauen Preisänderung zustimmen.
Zahlungsraten, Mehrwertsteuer und Stempelsteuer
Der Vertrag legt fest, wie viel Sie wann zahlen. Einen gesetzlichen Standard für Raten oder Prozentsätze gibt es nicht, anders als in Deutschland, wo § 3 der Makler- und Bauträgerverordnung bis zu sieben Teilbeträge entsprechend dem Bauablauf vorsieht. Die Urkunde, die Sie bei der Unterzeichnung erhalten, muss sich individuell auf die im Voraus zu zahlenden Beträge beziehen (LOE, Zusatzbestimmung 1, Abschnitt Tres), sodass sich jede Rate im Zahlungsplan daran prüfen lässt. In groben Zügen:
Reservierung
Eine Zahlung, die die Immobilie vom Markt nimmt. Fragen Sie, ob sie erstattet wird und ob die Absicherung sie umfasst.
Privater Vertrag
Sie unterschreiben und erhalten Ihre individuelle Urkunde. Die erste größere Zahlung geht auf das Sonderkonto.
Abschlagszahlungen
Weitere Zahlungen zu den im Vertrag genannten Terminen oder Baufortschritten, jede auf das Sonderkonto und jede mit einer IVA-Rechnung des Bauträgers.
Escritura
Sie zahlen den Restbetrag bei der Unterzeichnung der Escritura vor dem Notar. Auch eine Hypothek zur Finanzierung des Kaufs wird als Urkunde vor dem Notar unterzeichnet, siehe Hypotheken für Nichtresidenten.
Stempelsteuer
Sie erklären und zahlen die AJD mit dem Formular Modelo 600 an die ATIB (Agència Tributària de les Illes Balears, die balearische Steuerbehörde), innerhalb eines Monats nach Unterzeichnung der Escritura.
Für eine neue Immobilie vom Bauträger fällt IVA (Impuesto sobre el Valor Añadido, die spanische Mehrwertsteuer) an, nicht die Grunderwerbsteuer (ITP) für Bestandsimmobilien. Wohnungen samt bis zu zwei Garagenplätzen und mitverkauften Nebenräumen im selben Gebäude unterliegen dem ermäßigten Satz von 10 % (Mehrwertsteuergesetz 37/1992, Artikel 91). IVA wird auf jede Anzahlung bei Erhalt fällig (Artikel 75), jede Abschlagszahlung enthält also IVA. Bei der Escritura zahlen Sie außerdem AJD (Actos Jurídicos Documentados, die Stempelsteuer auf Notarurkunden) zum balearischen Satz. Steuerschuldner ist der Käufer (nationales ITPAJD-Gesetz, Artikel 29), Bemessungsgrundlage ist der in der Urkunde erklärte Wert, der nicht unter dem Referenzwert des Katasters (valor de referencia) liegen darf, sofern es einen gibt (Artikel 30.1).
| Steuer | Satz | Hinweise |
|---|---|---|
| IVA: Wohnung, bis zu zwei Garagenplätze und mitverkaufte Nebenräume | 10 % | Auf jede Zahlung und den Restbetrag. |
| IVA: Gewerberäume oder Garagenplätze über zwei hinaus oder separat verkauft | 21 % | Der allgemeine Satz (Mehrwertsteuergesetz, Artikel 90). |
| IVA: amtlich geschützte Wohnungen bestimmter Kategorien, vom Bauträger verkauft | 4 % | Mehrwertsteuergesetz, Artikel 91.Dos.1.6º. Das Real Decreto-ley 29/2026 vom 6. Oktober 2026 ergänzt ab dem 1. Dezember 2026 geschützte Wohnungen mit Dauerstatus, aber nur, wenn der Kongress es bestätigt. Das war bis zum 25. Oktober 2026 nicht geschehen. |
| AJD: allgemeiner Satz | 1,5 % | Balearisches Steuergesetzbuch, Artikel 15. Durch das balearische Gesetz 19/2019 von 1,2 % angehoben. |
| AJD: Immobilie im Wert von 1.000.000 € oder mehr | 2 % des gesamten Werts | Balearisches Steuergesetzbuch, Artikel 17 bis, in Kraft seit dem 1. Januar 2023 (balearisches Gesetz 11/2022). Maßgeblich ist der Referenzwert des Katasters oder der erklärte Wert, wenn er höher ist. |
| AJD: erste Immobilie und Hauptwohnsitz des Käufers, Wert auf Mallorca bis 331.859,70 € | 1 %, oder 0,5 % für Käufer unter 36 und manche Familien- oder Behinderungsfälle, auf die ersten 270.151,20 €; 1,5 % auf den Rest | Artikel 17 und Zusatzbestimmung 5. Diese Sätze gelten seit dem 14. Juni 2026 (zuvor betrug der ermäßigte Satz 1,2 %). Die Immobilie muss einkommensteuerlich der gewöhnliche Wohnsitz des Käufers werden, er muss mindestens die Hälfte erwerben und darf nicht die Hälfte oder mehr einer anderen Wohnung besitzen. Eine Ferienimmobilie ist nicht begünstigt. |
| Preis vor IVA | IVA zu 10 % | AJD | Summe dieser Steuern |
|---|---|---|---|
| 500.000 € | 50.000 € | 7.500 € (1,5 %) | 57.500 € |
| 1.200.000 € | 120.000 € | 24.000 € (2 %) | 144.000 € |
Die AJD auf Ihre Hypothekenurkunde zahlt der Kreditgeber, nach einer nationalen Änderung durch das Real Decreto-ley 17/2018 vom November 2018. Notar, Grundbuch, Anwalt und weitere Kosten behandelt Kaufnebenkosten und Steuern.
Verzögerungen, Änderungen und Rücktritt
Hat der Bau nicht begonnen oder wird die Immobilie nicht zum vereinbarten Termin übergeben, lässt Ihnen die LOE die Wahl. Sie können den Vertrag auflösen (rescisión) und zurückbekommen, was Sie gezahlt haben, einschließlich Steuern und gesetzlicher Zinsen. Oder Sie gewähren dem Bauträger eine Verlängerung (prórroga), die in einem Nachtrag zum Vertrag mit dem neuen Termin für Fertigstellung und Übergabe festzuhalten ist.
Termine prüfen
Vergleichen Sie den Übergabetermin im Vertrag und jede schriftlich vereinbarte Verlängerung mit dem Stand der Arbeiten und der Genehmigung.
Rechtliche Einschätzung
Ein Anwalt kann sagen, ob die Bedingungen für die Auflösung erfüllt sind und wie sich die Wahl auf die Absicherung auswirkt.
Förmlich auffordern
Fordern Sie die Rückzahlung vom Bauträger so, dass es sich beweisen lässt, etwa per Burofax (ein spanischer Postdienst, der Inhalt und Zustellung eines Schreibens bescheinigen kann) oder durch eine notarielle Aufforderung.
Absicherung in Anspruch nehmen
Zahlt der Bauträger nicht binnen 30 Tagen, wenden Sie sich an den in Ihrer Urkunde genannten Versicherer oder die Bank. Direkt an sie können Sie sich wenden, wenn eine Forderung an den Bauträger zuerst nicht möglich ist.
Zahlung durch den Versicherer
Ein Versicherer muss binnen 30 Tagen nach Ihrer Forderung zahlen. Danach darf der Bauträger die Immobilie erst verkaufen, wenn er dem Versicherer das Geld erstattet hat.
Muss ein Anspruch vor die spanischen Zivilgerichte, wird eine Klage in der Regel nur zugelassen, wenn die Parteien zuvor einen außergerichtlichen Weg versucht haben, etwa direkte Verhandlungen untereinander oder über Anwälte, Mediation, Schlichtung oder ein verbindliches vertrauliches Angebot. Das gilt seit dem 3. April 2025 (Organgesetz 1/2025, Artikel 5).
Verzögerungen können auch von der Genehmigung ausgehen. Deren Fristen lassen sich verlängern (Gesetz 12/2017, Artikel 154), was aber den Übergabetermin in Ihrem Vertrag nicht ändert. Änderungen am genehmigten Projekt brauchen die Zustimmung der Gemeinde. Ändert sich die Zahl der Wohnungen, die Bodennutzung, die Höhe, das Volumen, die Lage des Gebäudes oder die maximale Überbauung, ruhen die Arbeiten während des Verfahrens (Artikel 156).
Fertigstellung: Genehmigungen, Übergabe und Mängelliste
Vor der Übergabe muss der Bauträger das Gebäude fertigstellen und die Unterlagen beschaffen, die das Wohnen darin erlauben. Nach dem balearischen Planungsgesetz (Gesetz 12/2017, Artikel 158) darf ein Gebäude nur mit gültiger Cédula de habitabilidad oder Erstbezugsgenehmigung bezogen werden, und Versorger dürfen ohne sie keine festen Verträge für Wasser, Strom, Gas oder Telekommunikation abschließen. Das balearische Wohnungsgesetz (Gesetz 5/2018, Artikel 16) verlangt, dass jedem Verkauf eine Kopie beiliegt. Fehlt sie, müssen Vertrag oder Urkunde das ausdrücklich sagen.
Abschlussbescheinigung
Der Bauleiter und der Leiter der Bauausführung unterzeichnen das Certificado final de obra (Bescheinigung über den Abschluss der Arbeiten). Es wird dem Protokoll beigefügt, mit dem der Bauträger die fertigen Arbeiten förmlich vom Bauunternehmer abnimmt (LOE, Artikel 6).
Erstbezugsgenehmigung
Die Gemeinde vergleicht die Arbeiten mit der Genehmigung und erteilt die Licencia de ocupación o primera utilización. Sie muss ihre Entscheidung binnen eines Monats nach vollständigem Antrag mitteilen (Gesetz 12/2017, Artikel 158).
Bezugsgenehmigung statt erster Cédula
Seit dem 29. Mai 2024 erhält ein Neubau auf den Balearen keine Erstbezugs-Cédula mehr: Die Bezugsgenehmigung der Gemeinde bestätigt zugleich die Bewohnbarkeit, und zehn Jahre nach der Genehmigung ist eine Verlängerungs-Cédula des Consell de Mallorca nötig (Gesetz 7/2024, Artikel 53). Siehe Gutachten und Prüfungen.
Eintragung des fertigen Gebäudes
Der Bauträger lässt das fertige Gebäude (obra nueva terminada) ins Grundbuch eintragen. Dafür braucht er die Abschlussbescheinigung, den Nachweis der Bezugsgenehmigungen und Energieeffizienzanforderungen (Bodengesetz, Artikel 28) sowie den Nachweis der zehnjährigen Bauversicherung (LOE, Artikel 20).
Abnahmebegehung
Eine Besichtigung vor der Unterzeichnung, durch den Käufer oder einen von ihm beauftragten Baugutachter (arquitecto técnico), bei der Mängel schriftlich festgehalten werden, damit der Bauträger sie behebt.
Escritura und Schlüssel
Sie unterschreiben die Escritura, zahlen den Restbetrag und erhalten die Schlüssel. Das balearische Verbraucherrecht verlangt vom Verkäufer eines Neubaus unterzeichnete Pläne der Immobilie und ihrer Installationen, eine Materialliste, die Erstbezugsgenehmigung, die Bescheinigungen der Installateure für Strom, Gas und Wasser, eine Nutzungs- und Wartungsanleitung sowie die Garantien der Einbaugeräte (Gesetz 7/2014, Artikel 21). Auch das Libro del Edificio (Gebäudeakte mit dem endgültigen Projekt und genehmigten Änderungen, dem Abnahmeprotokoll, den Beteiligten und Hinweisen zu Nutzung und Wartung) muss übergeben werden (LOE, Artikel 7).
Nach der Unterzeichnung
Die AJD ist innerhalb eines Monats fällig, die Escritura wird im Grundbuch eingetragen, und Versorgung und Hausgeld werden auf den Käufer umgeschrieben. Diese Schritte behandelt Der Immobilienkauf Schritt für Schritt.
Baugewährleistung nach dem Einzug
Artikel 17 der LOE macht alle am Bau Beteiligten gegenüber Eigentümern, auch späteren Käufern, für Sachschäden durch Mängel innerhalb bestimmter Fristen haftbar. Die Fristen laufen ab der recepción de la obra (der förmlichen Abnahme der fertigen Arbeiten durch den Bauträger vom Bauunternehmer), ohne Vorbehalte oder ab Erledigung etwaiger Vorbehalte. Dieses Datum kann vor Ihrer eigenen Übergabe liegen, ein Teil jeder Frist kann also schon verstrichen sein, wenn Sie die Schlüssel bekommen.
| Frist | Was sie abdeckt | Wer Ihnen haftet |
|---|---|---|
| 1 Jahr | Ausführungsmängel an Ausbauelementen (terminación o acabado). | Der Bauunternehmer (constructor). |
| 3 Jahre | Mängel an Bauteilen oder Installationen, durch die die Immobilie die Anforderungen an die Bewohnbarkeit nicht erfüllt: Hygiene und Gesundheit, Lärmschutz, Energieeinsparung und Dämmung sowie weitere funktionale Aspekte. | Der für den Mangel verantwortliche Beteiligte. |
| 10 Jahre | Mängel an Fundamenten, Stützen, Trägern, Geschossdecken, tragenden Wänden oder anderen Tragwerksteilen, die Festigkeit und Standsicherheit unmittelbar beeinträchtigen. | Der für den Mangel verantwortliche Beteiligte. |
In jedem Fall haftet der Bauträger den Käufern gesamtschuldnerisch mit den anderen Beteiligten für Schäden durch Baumängel, Sie können also auch gegen ihn vorgehen (Artikel 17.3). Ein Anspruch muss binnen zwei Jahren nach Eintritt des Schadens geltend gemacht werden (Artikel 18). Diese Regeln gelten neben Ihren vertraglichen Rechten gegen den Bauträger als Verkäufer.
Bei Gebäuden, die hauptsächlich zum Wohnen dienen, muss der Bauträger eine Zehnjahresversicherung oder gleichwertige Garantie (seguro decenal) gegen Tragwerksschäden abschließen, über mindestens 100 % der Baukosten (Artikel 19 und 20 sowie Zusatzbestimmung 2). Bei Wohnungen ist nur diese Zehnjahresdeckung Pflicht: Die Ein- und Dreijahresgarantien aus Artikel 19 werden erst verbindlich, wenn ein Königliches Dekret sie vorschreibt. Die Haftungsfristen von einem und drei Jahren aus der Tabelle gelten trotzdem, nicht verpflichtend ist nur die Versicherung dahinter. Ohne Nachweis der Zehnjahresdeckung trägt das Grundbuchamt das neue Gebäude nicht ein.
Fragen vor der Unterschrift
- Wer genau ist der Bauträger, und was zeigt der Handelsregisterauszug?
- Ist die Baugenehmigung erteilt, und welche Fristen gelten für Beginn und Abschluss?
- Welcher Versicherer oder welche Bank stellt die Absicherung, und bekomme ich eine individuelle Urkunde für jede Zahlung, auch für die Reservierung?
- Auf welches Sonderkonto zahle ich, und steht es im Vertrag?
- Wann ist der Übergabetermin, und was geschieht, wenn er nicht gehalten wird?
- Sind Pläne, Fläche und Baubeschreibung dem Vertrag beigefügt?
- Wird IVA gesondert ausgewiesen, und welche Kosten bei der Escritura treffen mich?
- Liegt eine Hypothek des Bauträgers auf dem Grundstück, und wie wird sie bei Fertigstellung gelöscht oder geteilt?
- Lässt sich die Immobilie wie geplant nutzen, etwa zur Vermietung?
- Gelten dieselben Schutzregeln, wenn ich über eine Firma oder mehrere Einheiten kaufe?
Häufige Fragen von Käufern
Ist mein Geld sicher, wenn der Bauträger scheitert?
Nach den Regeln der LOE geleistete Anzahlungen sind durch Ihre individuelle Versicherungspolice oder Bankbürgschaft gedeckt, mit Steuern und gesetzlichen Zinsen. Das Gesetz verlangt Zahlungen auf das Sonderkonto und schließt bei der Versicherung Beträge aus, deren Zahlung der Käufer nicht belegen kann. Der Nachweis jeder Zahlung ist also wichtig.
Zahle ich beim Kauf vom Plan Grunderwerbsteuer?
Nicht beim Kauf vom Bauträger. Sie zahlen 10 % IVA auf jede Zahlung und bei der Escritura die balearische Stempelsteuer (AJD): 1,5 % oder 2 %, wenn die Immobilie 1.000.000 € oder mehr wert ist, mit niedrigeren Sätzen für manche erste Immobilien, die Hauptwohnsitz des Käufers werden (Oktober 2026).
Kann ich zurücktreten, wenn sich die Übergabe verzögert?
Hat der Bau nicht begonnen oder wird die Immobilie nicht zum vereinbarten Termin übergeben, können Sie nach der LOE den Vertrag auflösen und Ihre Zahlungen mit Steuern und gesetzlichen Zinsen zurückfordern oder eine schriftliche Verlängerung vereinbaren. Ob eine bestimmte Verzögerung ausreicht, kann strittig sein, das ist eine Frage für Ihren Anwalt.
Kann der Bauträger mich zwingen, seine Hypothek zu übernehmen?
Nein. Beim Verkauf an einen Verbraucher ist eine Klausel, die Sie zur Übernahme zwingt oder dafür bestraft, sie abzulehnen, nach Artikel 89 des nationalen Verbrauchergesetzes nichtig. Das balearische Recht verlangt, dass der Vertragsentwurf die freie Wahl festhält (Gesetz 7/2014, Artikel 28).
Wann endet meine Absicherung?
Wenn die Cédula de habitabilidad oder die Erstbezugsgenehmigung erteilt ist und der Bauträger die Übergabe an Sie nachweist, oder wenn Sie eine Immobilie ablehnen, die diese Bedingungen erfüllt. Danach gilt die Baugewährleistung.
Wer zahlt den Anschluss an Wasser und Strom?
Ist die Immobilie bezugsfertig zu übergeben, ist eine Klausel, die einen Verbraucher für den Anschluss an die allgemeine Versorgung zahlen lässt, als missbräuchlich nichtig (Verbrauchergesetz, Artikel 89.3). Ihre eigenen Versorgungsverträge sind eine andere Sache.
Quellen
Die amtlichen und veröffentlichten Quellen dieses Ratgebers, geprüft im Oktober 2026.
- Ley 38/1999, de Ordenación de la Edificación (konsolidierte Fassung) BOE (Boletín Oficial del Estado)
- Ley 20/2015, de ordenación, supervisión y solvencia de las entidades aseguradoras y reaseguradoras (Schlussbestimmungen 3 und 21) BOE
- Ley 50/1980, de Contrato de Seguro (konsolidierte Fassung, Stand: 3. Oktober 2026) BOE
- Ley 37/1992, del Impuesto sobre el Valor Añadido (konsolidierte Fassung, Stand: 7. Oktober 2026) BOE
- Real Decreto-ley 29/2026, de 6 de octubre, medidas urgentes para la protección de la función social de la vivienda BOE
- Real Decreto 1619/2012, Reglamento por el que se regulan las obligaciones de facturación BOE
- Decreto Legislativo 1/2014, texto refundido de las disposiciones legales de las Illes Balears en materia de tributos cedidos (konsolidierte Fassung, Stand: 13. Juni 2026), mit Änderungsliste BOE (Gesetzgebung der Illes Balears)
- Ley 11/2022, de 28 de diciembre, de presupuestos generales de la Comunidad Autónoma de las Illes Balears para 2023 BOE
- Ley 4/2026, de 11 de junio, de medidas urgentes para acelerar proyectos estratégicos de las Illes Balears BOE (Gesetzgebung der Illes Balears)
- Real Decreto Legislativo 1/1993, texto refundido de la Ley del ITPAJD (konsolidierte Fassung) BOE
- Instrucciones del modelo 600 (ITPAJD) ATIB (Agència Tributària de les Illes Balears)
- Real Decreto Legislativo 1/2007, texto refundido de la Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios BOE
- Real Decreto 515/1989, sobre protección de los consumidores en cuanto a la información a suministrar en la compraventa y arrendamiento de viviendas BOE
- Estatuto de Autonomía de las Illes Balears (Ley Orgánica 1/2007) BOE
- Ley 7/2014, de protección de las personas consumidoras y usuarias de las Illes Balears (konsolidierte Fassung) BOE (Gesetzgebung der Illes Balears)
- Orden 5/2026, de 16 de marzo, del consejero de Economía, Hacienda e Innovación, por la que se desarrolla la disposición adicional quinta del Decreto legislativo 1/2014 BOIB (Butlletí Oficial de les Illes Balears) núm. 34, 17. März 2026
- Orden 13/2026, de 22 de junio, del consejero de Economía, Hacienda e Innovación, por la que se modifica la Orden 5/2026 BOIB núm. 80, 25. Juni 2026
- Decreto-ley 4/2025, de 11 de abril, contra la oferta ilegal, de medidas transitorias para la oferta, y por la calidad turística de las Illes Balears BOE (Gesetzgebung der Illes Balears)
- Ley Orgánica 1/2025, de 2 de enero, de medidas en materia de eficiencia del Servicio Público de Justicia BOE
- Ley 5/2018, de la vivienda de las Illes Balears (konsolidierte Fassung, Stand: 13. Juni 2026) BOE (Gesetzgebung der Illes Balears)
- Ley 12/2017, de urbanismo de las Illes Balears (konsolidierte Fassung, Stand: 13. Juni 2026) BOE (Gesetzgebung der Illes Balears)
- Real Decreto Legislativo 7/2015, texto refundido de la Ley de Suelo y Rehabilitación Urbana BOE
- Registro de la Propiedad: nota simple Colegio de Registradores (sede electrónica)
- Registro Mercantil: información mercantil Colegio de Registradores (sede electrónica)
- Ley del Notariado (Art. 23) und Real Decreto 1065/2007 (Art. 20) BOE
- Código Civil (Art. 1280) BOE
- Ley 7/2024, de 11 de diciembre, de medidas urgentes de simplificación y racionalización administrativas de las administraciones públicas de las Illes Balears (konsolidierte Fassung) BOE
- Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), § 3 Besondere Sicherungspflichten für Bauträger Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Gesetze im Internet
Allgemeine Information, keine Beratung. Dieser Ratgeber erklärt, wie es für Käufer auf Mallorca üblicherweise läuft. Vorschriften und Sätze ändern sich, und jeder Kauf ist anders. Klären Sie die Einzelheiten Ihres Falls deshalb mit einem unabhängigen Anwalt oder Steuerberater, bevor Sie sich festlegen.
