Was die NIE-Nummer ist und warum Sie sie vor dem Kauf brauchen
Die NIE-Nummer (Número de Identidad de Extranjero, Ausländer-Identifikationsnummer) ist eine persönliche, einmalige Nummer, die Spanien Ausländern mit wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Beziehungen zum Land zuteilt. Die Regeln stehen in Artikel 205 der Einwanderungsverordnung, erlassen mit dem Real Decreto (Königliches Dekret) 1155/2024, die am 20. Mai 2025 die alte Verordnung von 2011 ablöste. Sie wurde im April 2026 geändert (Real Decreto 316/2026), und Teile hob der Oberste Gerichtshof im Juli 2026 auf, der NIE-Artikel blieb jedoch unverändert. Steuerlich ist die NIE-Nummer zugleich Ihre NIF (Steuernummer): Nach Artikel 20 des Real Decreto 1065/2007 ist die Steuernummer eines Ausländers die ihm zugeteilte NIE-Nummer.
Beim Immobilienkauf ist die Steuernummer gesetzlich vorgeschrieben. Nach Artikel 23 der Ley del Notariado (Notargesetz) muss jeder, der eine Urkunde über Kauf, Verkauf oder Belastung einer Immobilie unterschreibt, dem Notar seine Steuernummer nachweisen, und sie wird in die Escritura (die öffentliche Kaufurkunde) aufgenommen. Artikel 254 der Ley Hipotecaria (Hypotheken- und Grundbuchgesetz) verbietet dem Registro de la Propiedad (Grundbuchamt) dann, eine Urkunde ohne diese Nummern einzutragen, bis eine Urkunde mit allen Nummern vorliegt.
- Jeder genannte Käufer braucht eine eigene NIE-Nummer, ein Paar also zwei.
- Unterschreibt jemand die Urkunde für Sie mit Vollmacht, stehen seine und Ihre Steuernummer darin.
- Auch eine Hypothek wird als notarielle Urkunde über die Immobilie unterzeichnet, es gilt also dieselbe Regel. Siehe Hypotheken für Nichtresidenten.
- Die NIE-Nummer brauchen Sie auch für die Steuern beim Kauf und später für Ihre jährlichen Steuern als Eigentümer, denn Steuererklärungen müssen die Steuernummer enthalten (RD 1065/2007, Artikel 26). Siehe Kaufnebenkosten und Steuern und Steuern für Eigentümer.
- Beim Bankkonto ist es anders: Die Steuerregeln nehmen Konten von Personen, die ihre Nichtresidenz nachgewiesen haben, von der Pflicht zur Steuernummer aus (RD 1065/2007, Artikel 28.7). Fragen Sie Ihre Bank, was sie braucht.
NIE, TIE und EU-Registrierung: die Unterschiede
Käufer verwechseln oft die Nummer mit den Dokumenten, auf denen sie steht. Die NIE selbst ist nur eine Nummer. Sie wird Ihnen zunächst in einer Bescheinigung mitgeteilt, Konsulate wie Düsseldorf und Hamburg schicken sie per E-Mail. Ziehen Sie später nach Spanien, steht dieselbe Nummer auf Ihrem Aufenthaltsdokument, denn nach Artikel 205 muss sie auf jedem für Sie ausgestellten Dokument erscheinen.
| Dokument | Was es ist | Wer es bekommt |
|---|---|---|
| NIE-Bescheinigung | Eine Bescheinigung über die zugeteilte Nummer. Sie gibt kein Recht, in Spanien zu leben. | Jeder Ausländer mit Bezug zu Spanien, etwa ein nichtresidenter Käufer. |
| TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero, Ausländerausweis) | Eine Karte, die Ihren Rechtsstatus in Spanien belegt, etwa den Aufenthalt. Sie zeigt die NIE-Nummer und gilt so lange wie die zugrunde liegende Erlaubnis. | Nicht-EU-Bürger mit Visum oder Erlaubnis für mehr als sechs Monate. Sie müssen sie binnen eines Monats beantragen (RD 1155/2024, Artikel 209). |
| Certificado de registro (EU-Registrierungsbescheinigung) | Eine Bescheinigung über die Eintragung im zentralen Ausländerregister. Sie zeigt die NIE-Nummer. | Bürger aus EU, EWR und Schweiz, also auch Deutsche, bei einem Aufenthalt über drei Monate. Sie müssen sich binnen drei Monaten nach der Ankunft eintragen (RD 240/2007, Artikel 7). |
Drei Wege zum Antrag und wie lange sie dauern
Das Innenministerium (Ministerio del Interior) akzeptiert NIE-Anträge auf drei Wegen: persönlich in Spanien bei einer Oficina de Extranjería (Ausländerbehörde) oder Polizeidienststelle, in Spanien über einen bevollmächtigten Vertreter oder vom Ausland aus über die spanische Vertretung für Ihren Wohnort. In jedem Fall dürfen Sie sich nicht unrechtmäßig in Spanien aufhalten und müssen angeben, wozu Sie die Nummer brauchen.
| Weg | Amtliche Dauer | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|---|
| Persönlich bei der Polizei in Palma | Entscheidung binnen höchstens 5 Tagen nach Registrierung des Antrags (RD 1155/2024, Artikel 205). | Buchen Sie zuerst einen Termin über das amtliche Online-System, das kostenlos ist. |
| Über einen Vertreter in Spanien | Dieselben höchstens 5 Tage ab Antragstellung. | Planen Sie Zeit für Unterschrift, Apostille und Übersetzung der Vollmacht ein. |
| Über eine spanische Vertretung in Deutschland | Düsseldorf und Hamburg: im Schnitt rund zwei Wochen, Berlin: zwei bis drei Wochen (Stand: August 2024), Stuttgart: vier bis fünf Wochen, an anderer Stelle im selben Merkblatt zwei Wochen. Zustellung per E-Mail. | Die Vertretung leitet den Antrag an die Polizei in Spanien weiter und kann die Bearbeitung nicht beschleunigen. |
Antrag auf Mallorca, Schritt für Schritt
Die Delegación del Gobierno (die Vertretung der Zentralregierung auf den Balearen) führt die NIE-Vergabe auf Mallorca unter der Policía Nacional (Spaniens Nationalpolizei) und deren Oficina de Comunitarios. Trotz des Namens, der sich auf EU-Bürger bezieht, ist sie die für die NIE-Vergabe genannte Stelle: Carrer Felicià Fuster 7, 07006 Palma, Kontakt mallorca.ouecomunitarios@policia.es. Unter derselben Adresse sitzt die Polizeistelle, die TIE-Karten an Nicht-EU-Bürger ausgibt. Im Oktober 2026 bot das Buchungssystem NIE-Termine auf Mallorca nur unter zwei Stellenbezeichnungen an dieser Adresse an: „MALLORCA PN Residente UE y NIE“ und „MALLORCA CNP Policía Documentación“. Andere Stellen im System, darunter die Oficina de Extranjería der Regierung in Palma und die Polizeiwache Manacor, boten sie nicht an. Achten Sie auf die Stelle in Ihrer Terminbestätigung.
Termin buchen
Nutzen Sie das amtliche System Cita Previa Extranjería auf der Sede electrónica (Online-Portal) der Regierung. Wählen Sie Illes Balears und dann das Polizeiverfahren für die NIE-Vergabe (im Oktober 2026 als „POLICIA-ASIGNACIÓN DE NIE“ geführt). Jeder Termin gilt nur für ein Verfahren, ein Paar sollte also fragen, ob es zwei Buchungen braucht. Die Buchung ist kostenlos: Im September 2024 nahm die Polizei in Valencia zwei Personen fest, die gefälschte Termine für 50 bis 90 € verkauften.
Formular EX-15 ausfüllen
Laden Sie es beim Ministerio de Inclusión herunter. Kreuzen Sie NIE an und geben Sie Ihren Grund an: Das Formular nennt wirtschaftliche, berufliche oder soziale Interessen, und das Konsulat in Melbourne nennt den Immobilienkauf als Beispiel. Bei Ihrer Situation in Spanien kreuzen Sie Estancia (Aufenthalt) an, wenn Sie zu Besuch sind und dort nicht wohnen. Das Formular verlangt Original und Kopie.
Gebühr zahlen
Füllen Sie Modelo 790, Code 012, auf der Website der Policía Nacional aus und wählen Sie die NIE-Vergabe auf Antrag (9,84 € im Oktober 2026). Das Formular akzeptiert eine Passnummer. Sie können bar bei einer Bank zahlen, wofür Sie laut Polizei kein Konto brauchen, oder per Lastschrift. Bringen Sie den Zahlungsbeleg mit.
Unterlagen zusammenstellen
Pass im Original und als Kopie, das EX-15, den Zahlungsbeleg und eine Erklärung, wozu Sie die Nummer brauchen. Der nächste Abschnitt führt sie auf.
Persönlich erscheinen
Bringen Sie Originale und Kopien zum Termin. Die Stelle prüft Ihre Identität und Unterlagen und registriert den Antrag, womit die 5-Tage-Frist beginnt.
Bescheinigung prüfen
Die NIE-Nummer wird Ihnen in einer Bescheinigung mitgeteilt. Prüfen Sie, ob Namen, Geburtsdatum und Passdaten genau mit Ihrem Pass übereinstimmen.
Unterlagen und Gebühren
Die Liste des Innenministeriums für eine NIE-Nummer aus wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Gründen ist kurz, die Policía Nacional ergänzt den Gebührenbeleg. Konsulate und Stellen können mehr verlangen. Lesen Sie daher auch Ihre Terminbestätigung oder die Seite Ihres Konsulats.
- Das amtliche Antragsformular (EX-15), ausgefüllt und von Ihnen unterschrieben. Manche Konsulate wollen, dass Sie es erst vor dem Beamten unterschreiben.
- Ihr gültiger Pass oder EU-Personalausweis, Original und Kopie. Das Innenministerium spricht von einer Kopie des gesamten Passes.
- Eine Erklärung des wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Grundes. Konsulate können zusätzlich Nachweise verlangen, Berlin und Hamburg nennen sie ausdrücklich für Nicht-EU-Bürger. Keine amtliche Liste sagt, was bei einem Kauf genügt. Fragen Sie die Stelle oder Ihren Anwalt, ob etwa ein Reservierungsvertrag oder ein Anwaltsschreiben ausreicht.
- Den Nachweis über die Zahlung von Modelo 790, Code 012.
- Wenn ein Vertreter beantragt: eine Vollmacht, die ihn ausdrücklich zum NIE-Antrag ermächtigt, sowie sein eigener Ausweis.
| Antrag | Gebühr |
|---|---|
| NIE-Vergabe auf Antrag | 9,84 € |
| Bescheinigungen oder Berichte auf Antrag (je) | 7,31 € |
| EU-Registrierungsbescheinigung oder TIE für Begünstigte des britischen Austrittsabkommens | 12,00 € |
| TIE für eine erste befristete Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltserlaubnis | 16,08 € |
Antrag bei einer spanischen Vertretung in Deutschland
Wenn Sie nicht in Spanien sind, beantragen Sie die Nummer bei der spanischen Vertretung für Ihren Wohnort. Sie prüft Ihre Unterlagen und leitet den Antrag an die Comisaría General de Extranjería y Fronteras weiter (die nationale Ausländer- und Grenzabteilung der Polizei), die die Nummer vergibt. In Deutschland gibt es die Botschaft in Berlin und Generalkonsulate in Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München und Stuttgart. Jede Vertretung hat eigene Regeln, prüfen Sie also zuerst deren Seite. Die folgenden Angaben stammen von den Vertretungen selbst, abgerufen im Oktober 2026.
- Zuständigkeit: Berlin nimmt nur Anträge mit Erstwohnsitz in Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen oder Thüringen an, Hamburg aus Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, Stuttgart aus Baden-Württemberg.
- Termin: Ohne Termin geht es nicht, in Berlin braucht jeder Antragsteller einen eigenen. Hamburg vergibt Termine nur online, nachdem Sie per E-Mail Zugangsdaten angefordert haben, Stuttgart telefonisch oder per E-Mail. Sie oder Ihr Vertreter müssen persönlich erscheinen.
- Wohnsitznachweis: In Düsseldorf, Berlin und Stuttgart genügt ein deutscher Personalausweis mit aktueller Anschrift. Sonst verlangen die Vertretungen eine Meldebescheinigung, die in Stuttgart höchstens einen Monat, in Düsseldorf drei Monate und in Berlin 12 Monate alt sein darf.
- Weitere Unterlagen: das EX-15, Modelo 790, Code 012, Ausweis mit Kopie und eine E-Mail-Adresse. Hamburg verlangt außerdem die Geburtsurkunde.
- Zahlung: Düsseldorf bevorzugt Karte und nimmt ab 13:30 Uhr bar an, Hamburg nimmt beides, Berlin nur Karte, das Stuttgarter Merkblatt nennt nur Barzahlung.
- Dauer: Düsseldorf und Hamburg nennen im Schnitt rund zwei Wochen, die Bescheinigung kommt per E-Mail. Geben Sie also eine Adresse an, die Sie regelmäßig lesen.
Antrag über einen Vertreter mit Vollmacht
Wenn Sie nicht reisen können, kann jemand in Spanien für Sie beantragen. Das Innenministerium akzeptiert in Spanien gestellte Anträge eines Vertreters, der einen Poder (Vollmacht) vorlegt, der ihn ausdrücklich zum NIE-Antrag ermächtigt. Entscheidend ist, dass die Vollmacht den NIE-Antrag ausdrücklich nennt, ob als eigenes Dokument oder als Teil einer umfassenderen Kaufvollmacht. Siehe Anwalt wählen.
- Eine allgemeine Vollmacht, die den NIE-Antrag nicht nennt, kann abgelehnt werden.
- Ausländische öffentliche Urkunden für spanische Einwanderungsverfahren brauchen in der Regel eine Apostille (der internationale Vermerk, der eine öffentliche Urkunde bestätigt), wenn sie aus einem Land des Haager Übereinkommens stammen, sonst eine Legalisation durch die spanische Botschaft oder das Konsulat, sofern kein Abkommen davon befreit. Die Vertretungen in Berlin, Hamburg und Stuttgart verlangen für ihren eigenen Weg eine Vollmacht mit Apostille. Bei deutschen Urkunden ist laut Auswärtigem Amt keine Auslandsvertretung beteiligt, die Stelle für Urkunden der Bundesländer ist unterschiedlich geregelt, fragen Sie daher die ausstellende Behörde.
- In der Regel brauchen sie auch eine amtliche Übersetzung, etwa durch einen beeidigten Übersetzer. Üblich ist Spanisch, bei einer staatlichen Stelle auf den Balearen erlaubt das Gesetz aber auch Katalanisch, die zweite Amtssprache der Inseln (Ley 39/2015, Artikel 15). Fragen Sie Ihren Anwalt, welche Form die Stelle in Palma akzeptiert.
- Der Vertreter bringt seinen Ausweis im Original und als Kopie sowie eine Kopie Ihres Ausweises mit. Stuttgart verlangt für den konsularischen Weg eine notariell beglaubigte Kopie mit Apostille und lehnt formlose Vollmachten und reine Unterschriftsbeglaubigungen ab: Die Vollmacht muss notariell beurkundet sein. Hamburg verlangt, dass sie höchstens drei Monate vor dem Antrag erteilt wurde.
Was für deutsche und britische Käufer gilt
Als deutscher Staatsbürger sind Sie EU-Bürger. Der Antrag läuft genauso wie für andere: EX-15, Modelo 790, Code 012, und ein Ausweisdokument. Sie können bei einer Vertretung auch den Personalausweis statt des Passes vorlegen. Nach Spanien einreisen dürfen Sie laut Auswärtigem Amt mit Pass, Personalausweis oder den vorläufigen Dokumenten. Das 90-Tage-Limit und die Visumpflicht, die Briten betreffen, gelten für Sie nicht. Bleiben Sie länger als drei Monate, müssen Sie sich binnen drei Monaten nach der Ankunft eintragen. Wer für mehr als drei Monate nach Spanien zieht, beantragt die Nummer laut der Botschaft in Berlin und dem Generalkonsulat Stuttgart zusammen mit der Eintragung vor Ort. Auch für eine militärische Genehmigung gilt bei EU-Bürgern eine Ausnahme, siehe Der Immobilienkauf Schritt für Schritt.
Für britische Staatsangehörige, auch wenn sie in Deutschland leben, ist das Vereinigte Königreich nach Angaben des Innenministeriums seit dem 1. Januar 2021 in jeder Hinsicht ein Drittstaat. Der NIE-Antrag selbst ist derselbe wie für andere Nicht-EU-Bürger: EX-15, Modelo 790, Code 012, und ein Pass. Geändert haben sich der Aufenthalt und die erlaubte Dauer.
- Britische Besucher dürfen sich ohne Visum bis zu 90 Tage in jedem Zeitraum von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten. Eine Reise zum Termin in Palma muss in diesen Rahmen passen.
- Ihr Pass muss bei der Einreise weniger als 10 Jahre alt und mindestens 3 Monate über die geplante Ausreise aus dem Schengen-Raum hinaus gültig sein.
- Eine NIE-Nummer gibt kein Recht, in Spanien zu leben. Briten, die nach Mallorca ziehen, brauchen heute in der Regel ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis und danach eine TIE.
- Briten, die vor 2021 in Spanien lebten, fallen unter das Austrittsabkommen. Spanien stellt ihre TIE-Karten seit dem 6. Juli 2020 aus.
- Die spanischen Behörden und die britische Botschaft empfehlen Inhabern der alten grünen EU-Registrierungsbescheinigung dringend den Umtausch in eine TIE. Nur die TIE befreit diese Residenten von der Registrierung im Ein- und Ausreisesystem der EU (GOV.UK, Juli 2026).
Die Nummer und die Bescheinigung
Ihre NIE-Nummer wird einmal vergeben und bleibt Ihnen. Artikel 205 beschreibt sie als persönlich, einmalig und exklusiv, und das spanische Konsulat in Melbourne stellt klar, dass sie nicht abläuft. Werden Sie später Resident, zeigt Ihre TIE oder EU-Registrierungsbescheinigung dieselbe Nummer. Wurde Ihnen früher schon eine NIE-Nummer zugeteilt, etwa für eine Arbeit oder einen früheren Kauf, haben Sie bereits eine. Das Konsulat in Melbourne bittet darum, sie im Formular anzugeben.
Die Bescheinigung ist nur der Beleg für die Nummer. Verwechseln Sie sie nicht mit der Bescheinigung der Nichtresidenz, einem eigenen Dokument, das ebenfalls mit dem EX-15 beantragt wird und laut Policía Nacional 3 Monate ab Ausstellung gilt. Banken sind strenger: Für ein Konto für Nichtresidenten verlangen sie eine Bescheinigung, die höchstens zwei Monate alt ist, wie Nach Mallorca auswandern erklärt. Haben Sie Ihre NIE-Bescheinigung verloren oder ist sie beschädigt, fragen Sie die Oficina de Comunitarios in Palma nach einer neuen. Im Oktober 2026 boten die Stellen auf Mallorca im Buchungssystem keinen eigenen Termintyp für Bescheinigungen an. Die Gebührenliste nennt 7,31 € je Bescheinigung auf Antrag, aber keine amtliche Seite bestätigt, welche Gebühr für einen Ersatz gilt. In Hamburg kostet eine Bescheinigung über eine bestehende NIE-Nummer 7,31 €. Ihr Anwalt weiß, ob der Notar Ihre vorhandene Bescheinigung akzeptiert.
- NIE
- Número de Identidad de Extranjero: die persönliche Identifikations- und Steuernummer, die Spanien Ausländern zuteilt.
- TIE
- Tarjeta de Identidad de Extranjero: der Ausweis für Nicht-EU-Bürger, die in Spanien leben oder langfristig bleiben, mit NIE-Nummer.
- EX-15
- Das amtliche Antragsformular für eine NIE-Nummer und für Bescheinigungen der Residenz oder Nichtresidenz.
- Modelo 790, Código 012
- Das Gebührenformular der Polizei für die NIE-Nummer und andere Ausländerdokumente.
- Cita previa
- Ein online gebuchter Termin.
- Poder
- Eine Vollmacht, die jemanden ermächtigt, für Sie zu handeln.
- Apostille
- Eine Bescheinigung nach dem Haager Übereinkommen, die Unterschrift und Siegel einer öffentlichen Urkunde bestätigt, sodass andere Mitgliedstaaten sie anerkennen.
Häufige Fragen von Käufern
Kann ich auf Mallorca ohne NIE-Nummer eine Immobilie kaufen?
Normalerweise nicht. Der Notar muss die Steuernummer jedes Käufers in der Urkunde festhalten, das Grundbuchamt trägt sonst nicht ein, und bei Ausländern ist das die NIE-Nummer. Die Steuerregeln erlauben der Agencia Tributaria, Ausländern ohne NIE eine vorläufige Nummer mit M zu geben (RD 1065/2007, Artikel 20.2). Fragen Sie Ihren Anwalt, ob das für Sie infrage kommt.
Brauchen mein Partner und ich beide eine NIE-Nummer?
Ja, wenn Sie beide als Käufer genannt sind. Jede Person, die erwirbt, braucht eine eigene Nummer.
Läuft meine NIE-Nummer ab?
Die Nummer nicht. Die Bescheinigung ist nur ihr Beleg. Die separate Bescheinigung der Nichtresidenz gilt laut Policía Nacional 3 Monate ab Ausstellung.
Bin ich mit einer NIE-Nummer Resident?
Nein. Sie ist nur eine Identifikations- und Steuernummer. Für den Aufenthalt brauchen Sie eine TIE (Nicht-EU-Bürger) oder die EU-Registrierung (Bürger aus EU, EWR und Schweiz).
Kann mein Anwalt die NIE-Nummer für mich beantragen?
Ja, in Spanien, wenn Sie ihm eine Vollmacht geben, die ausdrücklich zum NIE-Antrag ermächtigt. Eine im Ausland unterzeichnete Vollmacht braucht in der Regel eine Apostille und eine amtliche Übersetzung, normalerweise ins Spanische.
Was kostet eine NIE-Nummer?
Die Polizeigebühr beträgt 9,84 € (Oktober 2026), denselben Betrag nennen die Generalkonsulate Düsseldorf und Hamburg. Das Honorar eines Vertreters kommt hinzu.
Quellen
Die amtlichen und veröffentlichten Quellen dieses Ratgebers, geprüft im Oktober 2026.
- Real Decreto 1155/2024, Reglamento de la Ley Orgánica 4/2000 (Artikel 205 und 209) BOE (Boletín Oficial del Estado)
- Número de Identidad de Extranjero (NIE) Ministerio del Interior
- Asignación de NIE a instancia de interesado Policía Nacional (sede electrónica)
- Certificado de no residente Policía Nacional (sede electrónica)
- Modelo 790, código 012: impreso para rellenar Policía Nacional (sede electrónica)
- Cita Previa Extranjería: Illes Balears Sede electrónica de las Administraciones Públicas
- La Policía Nacional desarticula un grupo criminal dedicado a estafar con la venta de citas falsas para trámites de extranjería Ministerio del Interior (Pressemitteilung, 21. September 2024)
- Extranjería: Delegación del Gobierno en Illes Balears Ministerio de Política Territorial y Memoria Democrática
- EX-15 Solicitud de Número de Identidad de Extranjero (NIE) y Certificados Ministerio de Inclusión, Seguridad Social y Migraciones
- Hoja 61: Legalización y traducción de documentos para la tramitación de procedimientos en materia de extranjería e inmigración Ministerio de Inclusión, Seguridad Social y Migraciones
- Ley 39/2015, del Procedimiento Administrativo Común, artículo 15 BOE (Boletín Oficial del Estado)
- Ausländer-Identifikationsnummer (NIE) Consulado General de España en Londres (exteriores.gob.es)
- Ausländer-Identifikationsnummer (NIE) Consulado General de España en Melbourne (exteriores.gob.es)
- Ley del Notariado, artículo 23 BOE (Boletín Oficial del Estado)
- Ley Hipotecaria, artículo 254 BOE (Boletín Oficial del Estado)
- Real Decreto 1065/2007, artículos 20, 26, 27 y 28 BOE (Boletín Oficial del Estado)
- Real Decreto 240/2007, artículo 7 BOE (Boletín Oficial del Estado)
- Medidas para el Brexit Ministerio del Interior
- Living in Spain GOV.UK
- Spain travel advice: entry requirements GOV.UK
- Número de Identidad de Extranjero (NIE) Consulado General de España en Düsseldorf (exteriores.gob.es)
- Número de Identidad de Extranjero (NIE) Consulado General de España en Hamburgo (exteriores.gob.es)
- Steuernummer für ausländische Bürger (NIE), Merkblatt Embajada de España en Berlín, Sección Consular (Stand: 24. August 2024)
- Número de Identidad de Extranjero (NIE) / Identifikationsnummer für Ausländer (NIE), Merkblatt Consulado General de España en Stuttgart (exteriores.gob.es)
- Spanien: Reise- und Sicherheitshinweise (Stand: 30. Oktober 2026) Auswärtiges Amt
- Vertretungen Spaniens in Deutschland Auswärtiges Amt
- Internationaler Urkundenverkehr (Stand: 30. September 2026) Auswärtiges Amt
- Compendio de criterios de buenas prácticas bancarias (April 2026), Abschnitt 1,6 Banco de España
Allgemeine Information, keine Beratung. Dieser Ratgeber erklärt, wie es für Käufer auf Mallorca üblicherweise läuft. Vorschriften und Sätze ändern sich, und jeder Kauf ist anders. Klären Sie die Einzelheiten Ihres Falls deshalb mit einem unabhängigen Anwalt oder Steuerberater, bevor Sie sich festlegen.
