100-%-Steuer für Käufer außerhalb der EU: Gesetzentwurf verfällt mit Parlamentsauflösung

Der Gesetzentwurf der sozialistischen Fraktion, der eine Steuer von bis zu 100 % auf Wohnungskäufe durch Personen und Unternehmen mit Wohnsitz oder Sitz außerhalb der EU enthielt, verfiel am 6. Oktober 2026, als das spanische Parlament für die Parlamentswahl am 29. November aufgelöst wurde. Er wurde nie debattiert und nie Gesetz. Britische, amerikanische und andere Käufer aus Nicht-EU-Staaten zahlen dieselben Kaufsteuern wie alle anderen.

Gesetze

Veröffentlicht von The Mallorca List.

Faktenstand: Oktober 2026

Was geschehen ist

Am 6. Oktober 2026 veröffentlichte das Amtsblatt BOE das Königliche Dekret 806/2026 vom 5. Oktober. Es löste Kongress und Senat auf und setzte die Parlamentswahl auf Sonntag, den 29. November 2026, an. Mit der Auflösung des Parlaments verfallen Gesetzentwürfe, deren Verfahren nicht abgeschlossen ist. Im Register des Kongresses steht der Entwurf 122/000196, der Vorschlag der sozialistischen Fraktion zur Förderung bezahlbaren Mietwohnraums, nun als abgeschlossen und seit dem 6. Oktober 2026 verfallen (caducado).

Der am 22. Mai 2025 eingereichte und am 30. Mai 2025 veröffentlichte Entwurf enthielt die vielfach gemeldete staatliche Steuer von bis zu 100 % des Werts von Immobilien, die Personen und Unternehmen mit Wohnsitz oder Sitz außerhalb der EU kaufen. Sie hätte Käufer mit Wohnsitz in Großbritannien, den USA und anderen Nicht-EU-Staaten getroffen. Beim Verfall wartete der Entwurf noch auf seine erste Beratung im Plenum des Kongresses (toma en consideración), er wurde also nie debattiert.

Was das für Käufer bedeutet

Eine zusätzliche nationale Steuer für Käufer aus Nicht-EU-Staaten gibt es nicht. Beim Kauf einer Bestandsimmobilie auf Mallorca fällt für jeden Käufer die balearische Grunderwerbsteuer nach derselben Staffel an. Beim Neubau vom Bauträger fallen Mehrwertsteuer und Stempelsteuer an, ebenfalls ohne Zuschlag nach Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz. Die Sätze nennt unser Ratgeber Kaufnebenkosten und Steuern. Vom Wohnsitz abhängig ist dagegen die jährliche Einkommensteuer, die Nichtresidenten als Eigentümer zahlen: siehe Steuern für Eigentümer.

Was noch offen ist

Nichts hindert eine künftige Regierung daran, eine ähnliche Idee wieder aufzugreifen. Auf Mallorca hat die Oppositionspartei Més per Mallorca das Balearenparlament zudem mit einem im Oktober 2026 eingereichten, nicht bindenden Antrag aufgefordert, die Zentralregierung zu einem Kaufverbot für Nichtresidenten zu drängen. Am 13. Oktober sagte der balearische Wohnungsminister laut Majorca Daily Bulletin, die Regierung werde den Kauf von Zweitwohnungen nicht beschränken. Nichts davon ist ein geltendes Gesetz oder ein laufender Gesetzentwurf. Sollte ein förmlicher Entwurf eingereicht werden, berichten wir darüber.

Quellen

Die Fakten in diesem Artikel wurden im Oktober 2026 anhand dieser Quellen geprüft.

  1. congreso.es/es/busqueda-de-iniciativas?p_p_id=iniciativas&p_p_lifecycl Titel des Entwurfs 122/000196, Urheber, Einreichung am 22. Mai 2025, Veröffentlichung am 30. Mai 2025, Status verfallen seit 6. Oktober 2026; wartete ab 5. September 2025 bis zum Verfall auf die toma en consideración im Plenum, keine Debatte verzeichnet
  2. boe.es/boe/dias/2026/10/06/pdfs/BOE-A-2026-20742.pdf Königliches Dekret 806/2026 vom 5. Oktober zur Auflösung des Parlaments, Wahl am 29. November 2026, neue Kammern treten am 23. Dezember zusammen
  3. thelocal.es/20261019/will-spains-100-percent-property-tax-on-foreign-b Entwurf nie debattiert; alle Entwürfe verfallen mit der Auflösung
  4. majorcadailybulletin.com/news/local/2026/10/10/146489/mallorca-calls-f Nicht bindender Antrag von Més per Mallorca mit der Forderung nach einem Kaufverbot für Nichtresidenten
Strand und Promenade von Cala Major, Palma
Cala Major, Palma

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